GS Academy

Transfergesellschaften

Beratung zu und Durchführung von Transfergesellschaften

Wenn Unternehmen Personal abbauen müssen, kann eine Transfergesellschaft eine faire und sozialverträgliche Lösung sein. Sie bietet Mitarbeitenden die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis in ein neues, befristetes Arbeitsverhältnis zu wechseln. Dort erhalten sie Zeit, Unterstützung und Qualifizierung, um sich beruflich neu zu orientieren und in ein nachhaltiges Beschäftigungsverhältnis einzusteigen.
Wir begleiten Unternehmen und Mitarbeitende kompetent durch diesen Prozess. Der Übergang in die Transfergesellschaft erfolgt über einen dreiseitigen Vertrag zwischen Mitarbeitenden, Unternehmen und der GS Consult GmbH.

Seit 1999 führen wir Transferprojekte in Unternehmen durch – häufig in enger Zusammenarbeit mit Betriebsräten. In dieser Zeit haben wir mehrere Tausend Menschen aus unterschiedlichen Branchen auf ihrem Weg in eine neue berufliche Perspektive begleitet. Unser Ziel: faire Bedingungen schaffen, Orientierung geben und Übergänge erfolgreich gestalten.

Langjährige Erfahrung in Sachen Transfergesellschaft

Sollte Ihr Unternehmen von Restrukturierungen, Fusionen oder Standortverlagerungen und damit verbundenem Stellenabbau betroffen sein, dann sprechen Sie uns umgehend an. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für einen fairen und sozialverträglichen Neustart.

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Ihre Vorteile als Arbeitgeber

Zusammenarbeit Teams
Den vom Personalabbau betroffenen Unternehmen bieten sich durch die Einrichtung einer Transfergesellschaft diverse Vorteile. Durch die professionelle Beratung lässt sich die notwendige Restrukturierung in der Regel sozialverträglich und ohne Imageschaden durchführen. Die Betriebe profitieren davon, dass sie keine Kündigungsfristen einhalten müssen und Abfindungen vermieden werden, wenn die Arbeitnehmer sofort in die Transfergesellschaft wechseln. Zudem wird durch das staatlich geförderte Transferkurzarbeitergeld ein großer Teil der Personalkosten eingespart.
Ein großer Vorteil für die Arbeitnehmer ist, dass sie sich nicht aus der Arbeitslosigkeit auf eine neue Stelle bewerben müssen. Sie stehen weiter in einem Beschäftigungsverhältnis, während sie durch Qualifizierungsmaßnahmen und professionelle Beratung im Bewerbungsprozess ihre Vermittlungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt verbessern können. Dabei haben sie die Möglichkeit, die vielfältigen Kontakte der GS Consult GmbH zu potenziellen Arbeitgebern und öffentlichen Institutionen zu nutzen. Die Mitarbeiter erhalten während der Laufzeit das sogenannte Transferkurzarbeitergeld der Arbeitsagentur, das steuerfrei ist und 60 beziehungsweise 67 Prozent des letzten Nettogehalts beträgt. Dieses wird in der Regel noch vom Arbeitgeber aufgestockt. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Teilnehmer bei der Arbeitsagentur an ihrem Wohnort melden. Ein wichtiger Punkt ist zudem, dass die Betroffenen weiterhin Entgeltpunkte für die Rentenversicherung erwerben. Bei Annahme einer neuen Beschäftigung kann die Transfergesellschaft jederzeit verlassen werden.

Ihre Vorteile als Arbeitnehmer

Häufige Fragen zu Transfergesellschaften

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