Training

Betriebsratsarbeit II

Betriebsratsmitglieder stehen vor großen Herausforderungen. Innerhalb kurzer Zeit müssen sie sich in viele komplexe Themenfelder einarbeiten und vor allem mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vertraut machen. Für den Erwerb dieser grundlegenden Kenntnisse ist es in der Regel sinnvoll, dass die Arbeitnehmervertreter*innen Seminare zu den Grundlagen der Betriebsratsarbeit belegen. Gerade für Neulinge sind diese Fortbildungen eine große Hilfe für den erfolgreichen Einstieg in die Gremienarbeit. 

In diesem Seminar werden Sie die Grundlagen der Betriebsratsarbeit kennenlernen. Sie werden die Themen der Rechte und Pflichten des Betriebsrats, die Mitbestimmung in verschiedenen Bereichen, die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und den Gewerkschaften sowie die Organisation und Kommunikation im Betriebsrat kennenlernen.

Vertiefung im Seminar Betriebsratsarbeit II. Im Anschluss an das Grundlagenseminar Betriebsratsarbeit I baut das Seminar Betriebsratsarbeit II auf die bereits erlebte erste Praxis auf. Die Arbeitnehmervertreter*innen belegen dieses möglichst einige Monate nach Beginn ihrer Tätigkeit  und vertiefen ihre Kenntnisse. Wichtige Punkte sind dabei die diversen Möglichkeiten der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG. Zudem wird das Führen von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber thematisiert. Weitere Themenfelder bilden den Abschluss und die Wirkungsweise von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmervertreter*innen.

Ein weiterer wichtiger Themenbereich für Betriebsratsmitglieder ist das Arbeitsrecht, dessen Inhalte auf verschiedenen Gesetze verteilt sind. Grundlegende Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind häufig unverzichtbar. GS Consult bietet hierzu die Seminare Arbeitsrecht für Betriebsräte I und II an. Alle Seminare entsprechen den Kriterien des § 37 (6) BetrVG.

Sie haben noch Fragen?

Das Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die neu in ihrer Funktion sind oder ihr Wissen auffrischen möchten.

Das Seminar entspricht den Kriterien des § 37 (6) BetrVG.

Alle Veranstaltungen können auch als Inhouse-Seminar gebucht werden.