Formazione

Lavoro del comitato aziendale II

Betriebsratsmitglieder stehen vor großen Herausforderungen. Innerhalb kurzer Zeit müssen sie sich in viele komplexe Themenfelder einarbeiten und vor allem mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vertraut machen. Für den Erwerb dieser grundlegenden Kenntnisse ist es in der Regel sinnvoll, dass die Arbeitnehmervertreter*innen Seminare zu den Grundlagen der Betriebsratsarbeit belegen. Gerade für Neulinge sind diese Fortbildungen eine große Hilfe für den erfolgreichen Einstieg in die Gremienarbeit. 

In questo seminario imparerete le basi del lavoro del comitato aziendale. Verranno illustrati i diritti e i doveri del comitato aziendale, la codeterminazione in diversi ambiti, la cooperazione con il datore di lavoro e i sindacati, nonché l'organizzazione e la comunicazione all'interno del comitato aziendale.

Approfondimento del lavoro del comitato aziendale del seminario II. Dopo il seminario di base Consiglio di fabbrica Lavoro I baut das Seminar Betriebsratsarbeit II auf die bereits erlebte erste Praxis auf. Die Arbeitnehmervertreter*innen belegen dieses möglichst einige Monate nach Beginn ihrer Tätigkeit  und vertiefen ihre Kenntnisse. Wichtige Punkte sind dabei die diversen Möglichkeiten der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG. Zudem wird das Führen von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber thematisiert. Weitere Themenfelder bilden den Abschluss und die Wirkungsweise von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmervertreter*innen.

Ein weiterer wichtiger Themenbereich für Betriebsratsmitglieder ist das Arbeitsrecht, dessen Inhalte auf verschiedenen Gesetze verteilt sind. Grundlegende Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind häufig unverzichtbar. GS Consult bietet hierzu die Seminare Arbeitsrecht für Betriebsräte I und II an. Alle Seminare entsprechen den Kriterien des § 37 (6) BetrVG.

Avete ancora domande?

Das Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die neu in ihrer Funktion sind oder ihr Wissen auffrischen möchten.

Das Seminar entspricht den Kriterien des § 37 (6) BetrVG.

Alle Veranstaltungen können auch als Inhouse-Seminar gebucht werden.